Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Allgemeines

Folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der „Storyyeller UG(haftungsbeschränkt)“ - Auftragnehmer.Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, diesen wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.Der Auftraggeber erkennt die AGBs der Storyyeller UG (haftungsbeschränkt) mit Erteilung seines Auftrags an.

§ 2 Leistungsbeschreibung und Leistungsänderungen

Alle Vereinbarungen, die zwischen Storyyeller UG (haftungsbeschränkt) und dem Auftraggeber zur Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Soweit sich die Anforderungen des Auftraggebers noch nicht aus der Aufgabenstellung laut Vertrag ergeben, detaillierte Auftragnehmer sie mit Unterstützung des Auftraggebers und erstellt eine Spezifikation (Pflichtenheft). Dieses Pflichtenheft ist dann die verbindliche Vorgabe für die weitere Arbeit. Das Pflichtenheft kann jederzeit ergänzt und geändert werden. Will der Auftraggeber seine Aufgabenstellungen ganz oder zum Teil ändern, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem zuzustimmen soweit es diesem - insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Terminplanung - zumutbar ist. Soweit sich die Realisierung eines Änderungswunsches auf die Vertragsbedingungen auswirkt oder einen höheren Arbeitsaufwand zur Folge hat, kann der Auftragnehmer eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere eine Erhöhung der Vergütung bzw. Verschiebung der Termine, verlangen.

§ 3 Werkleistungen für Ausstellungen und Messen

Die Fertigstellung von Ausstellungsraum und -objekt erfolgt gemäß Vereinbarung, jedoch in der Regel bis spätestens 20:00 Uhr am Tage vor Eröffnung der Messe oder sonstiger Veranstaltung, es sei denn, dass der Veranstalter eine andere Regelung vorschreibt. Storyyeller UG (haftungsbeschränkt) behält sich vor, kleine Restarbeiten bis zur Eröffnung der Messe bzw. Ausstellung auszuführen, soweit dadurch die Inbetriebnahme des Standes durch den Auftraggeber nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Der Auftraggeber übernimmt für den Zeitraum der Ausstellung die Aufsichts- und Sorgfaltspflicht. Der Auftraggeber haftet für Schäden, die von ihm oder Dritten in diesem Zeitraum verursacht werden, unabhängig, ob diese Schäden von seinem Versicherer gedeckt sind oder nicht.

§ 4 Urheberrecht und Nutzungsrechte

Die Storyyeller UG (haftungsbeschränkt) erteilten Aufträge sind Urheberwerkverträge, die auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet sind. Die Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmung des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzung im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen Storyyeller UG (haftungsbeschränkt)insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Storyyeller UG (haftungsbeschränkt) weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch teilweise – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt Storyyeller UG (haftungsbeschränkt), eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Designerleistung SDSt/AGd (aktuelle Fassung) übliche Vergütung als vereinbart. Storyyeller UG (haftungsbeschränkt) überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Storyyeller UG (haftungsbeschränkt). Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über. Storyyeller UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, auf dem jeweiligen Produkt und/oder den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Die Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Storyyeller UG (haftungsbeschränkt) zum Schadensersatz. Ohne Nachweis kann Storyyeller UG (haftungsbeschränkt) 100 % der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistung SDSt/AGD (aktuellste Fassung) üblichen Vergütung neben dieser als Schadensersatz verlangen.

§ 5 Angebote

Angebote sind stets unverbindlich und freibleibend. Bestellungen mündliche Vereinbarung sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt sind. Die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen zum Beispiel Entwürfe, Texte, Plänezeichnung, Muster, Gewichts- und Maßangaben WTC haben ausschließlich illustrativen Charakter und enthalten lediglich Annäherungswerte, soweit sie nicht als verbindlich bezeichnet sind. An Abbildungen, Entwürfen, Zeichnungen, Texten und Modellen, etc. behält sich Storyyeller UG (haftungsbeschränkt) Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Storyyeller UG (haftungsbeschränkt), sonst dürfen sie weder Dritten zugänglich gemacht werden, noch für andere Zwecke verwendet werden.

§ 6 Vergütung

Die Vergütung für die Entwürfe, Reinzeichnung und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGd (aktuellste Fassung), sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen worden sind. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.Werden die Entwürfe und Reinzeichnungen der Storyyeller UG (haftungsbeschränkt) analogen und digitalen Werke in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist Storyyeller UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung der tatsächlichen Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.Bei Vorhaben deren zeitliches Volumen über einen Monat hinausgeht, stellt Storyyeller UG (haftungsbeschränkt) monatlich Teilrechnungen für die bis dahin erbrachten Leistungen.Bei geringer volumigen Vorhaben wird zum Projektstart eine Anzahlung von mindestens 25% des vereinbarten Preises benötigt, um mit der Arbeit am Projekt zu beginnen.

§ 7 Sonderleistungen

Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Handzeichnungen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

§ 8 Abnahme, Fälligkeit der Vergütung

Abgeschlossene Werkleistungen sind abzunehmen. Insoweit ist der Auftraggeber verpflichtet, die Vertragsmäßigkeit des Werks auf die wesentlichen Funktionen hin zu überprüfen und bei Vertragsmäßigkeit deren Abnahme schriftlich zu erklären. Die Prüffrist beträgt zwei Wochen, wenn nichts anderes vereinbart ist. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig und ohne Abzug zahlbar. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Einzelne Entwicklungs- und Projektphasen werden jeweils nach Fertigstellung dem Auftraggeber zur Korrektur und Abnahme zur Verfügung gestellt. Korrekturen, Einwände und Abnahmen erfolgen in Textform. Werden die bestellten Werke in Teilen abgenommen, wird die entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von Storyyeller UG (haftungsbeschränkt) hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten. Bei Zahlungsverzug kann Storyyeller UG (haftungsbeschränkt) Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz des Europäischen Zentralbank p. a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berichtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

§ 9 Gewährleistung

Storyyeller UG (haftungsbeschränkt) verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Storyyeller UG (haftungsbeschränkt) geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

§ 10 Haftung

Storyyeller UG (haftungsbeschränkt) haftet – sofern der Vertrag kein anderes lautende Regelung trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Bei leichter Fahrlässigkeit haften sie nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens. begrenzt.

§ 11 Schutzrechtsverletzungen

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Storyyeller UG (haftungsbeschränkt) unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter aus Schutzrechtsverletzung (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) zu informieren. In diesem Falle ist Storyyeller UG (haftungsbeschränkt) ‐ unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers - berechtigt, nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber Änderungen vorzunehmen, die unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Auftraggeber die erforderlichen Nutzungsrechte zu erwerben.

§ 12 Datenschutz

Storyyeller UG (haftungsbeschränkt) weist darauf hin, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehung personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, soweit es das Auftragsverhältnis erfordert. Betriebsstörungen - sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers, insbesondere Streik, globalen Pandemie, Meteoriteneinschlag und Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt - berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.

§ 13 Schlussbestimmungen

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz von Storyyeller UG (haftungsbeschränkt).Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz von Storyyelller UG (haftungsbeschränkt), sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist.Storyyeller UG (haftungsbeschränkt) ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

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